
Die deutsche Sprache zu lernen ist der Schlüssel, um in Deutschland anzukommen und beruflich Fuß zu fassen. Mit welchem Aufenthaltsstatus staatlich geförderte Sprachkurse besucht werden können und welches Sprachniveau für welchen Berufseinstieg empfehlenswert ist, erfahren Sie hier.

Um die Deutschkenntnisse Ihrer Mitarbeitenden/Azubis mit Fluchthintergrund einzuschätzen, können Sie sich am „Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER)“ orientieren. Dieser unterteilt die Sprachkompetenz in drei Level:
Welche öffentlich geförderten Sprachkurse Ihre Mitarbeitenden mit Fluchterfahrung besuchen können, hängt von verschiedenen Faktoren ab: Alter, Bildung, sprachliche Vorkenntnisse und Aufenthaltsstatus. Neben den Kursen von öffentlichen und privaten Trägern, deren Konditionen und Umfänge variieren, existieren bundesweit auch viele ehrenamtliche Initiativen, die Geflüchtete unabhängig von den genannten Faktoren beim Spracherwerb unterstützen. Zudem gibt es eine Vielzahl an Online-Angeboten, Sprachlern-Apps und unsere branchenbezogenen Sprachflyer.
Aufbauend auf die Integrationskurse sind die Berufssprachkurse ein Sprachlernangebot für Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund, die ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern wollen. Die Kurse können in ganz Deutschland auch berufsbegleitend und in Teilzeit besucht werden. Mitarbeitende und Auszubildende müssen zuvor eine Teilnahmeberechtigung bei ihrer zuständigen BAMF-Stelle beantragen und können sich anschließend selbst bei einem Kursträger vor Ort für einen passenden Kurs anmelden.
Basiskurse enden mit einer Zertifikatsprüfung und haben eine Laufzeit von vier Monaten bis ca. 1 Jahr: Allgemeine berufsbezogene Module von B1 nach B2, B2 nach C1 und C1 nach C2.
Spezialkurse müssen nicht zwangsläufig mit einer Sprachprüfung enden und können bereits ab einer Teilnehmerzahl von sieben Personen angeboten werden. Die Teilnehmenden können unter den vom BAMF zertifizierten Kursträgern frei wählen. Für die Teilnahme wird eine Berechtigung benötigt, die entweder das BAMF, das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit ausstellen. Dieses Angebot umfasst:
Diese Kurse orientieren sich am Lehrplan verschiedener Ausbildungsberufe, stellen das Erlernen der Fachsprache in den Fokus und bereiten auch auf die Abschlussprüfung vor.
Für Auszubildende ist die Teilnahme kostenfrei. Auch Beschäftigte können kostenbefreit teilnehmen, wenn ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen unter 20.000€ lag (bzw. 40.000€ bei gemeinsam Veranlagten). Die Zahlung des Kostenbeitrags kann auch durch Sie als Arbeitgeber erfolgen. Zusätzlich unterstützen viele Betriebe die Sprachförderung, indem sie ihre Mitarbeitenden und Auszubildenden für die Kurszeiten freistellen.
Die Berufssprachkurse richten sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Hierzu gehören Geflüchtete (anerkannte Geflüchtete, Menschen in Aufenthaltsgestattung sowie in Duldung), Zugewanderte, EU-Bürger*innen sowie Deutsche mit Migrationshintergrund, die:
Neben den offiziellen Angeboten des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge gibt es auch eine Vielzahl an weiteren Kursen, die sich an Geflüchtete richten. Bundesländer und Kommunen bieten teilweise eigene Programme an. Universitäten und viele ehrenamtlichen Initiativen sind ebenfalls in der Sprachvermittlung aktiv. Neben tatsächlichen Kursen gibt es auch eine Vielzahl an Online-Angeboten und Sprachlern-Apps, auf die Sie Ihre neuen Mitarbeiter hinweisen können.
Der Einsatz von einfacher Sprache kann zudem den Start von Mitarbeitenden mit Fluchthintergrund ins Unternehmen erleichtern. Bereits kleine Tricks und Kniffe ermöglichen eine bessere Kommunikation für den Einstieg. Kompakte und praxisorientierte Anleitungen dazu finden Sie in unserer Broschüre „Deutsch im Berufsalltag“.
Das Netzwerk unterstützt Betriebe aller Größen, Branchen und Regionen, die geflüchtete Menschen beschäftigen oder sich ehrenamtlich engagieren wollen. Hier erhalten Sie Informationen und tauschen Erfahrungen aus.
