Rekrutieren


Sie wollen Auszubildende aus dem Ausland in Ihren Betrieb einstellen?

Wir erklären Ihnen wie Sie passende Azubis finden und welche rechtlichen Rahmenbedingungen dabei zu beachten sind.


Foto: V. Strasse / Unternehmen: SWT Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH

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Sie wollen Auszubildende aus dem Ausland in Ihren Betrieb einstellen? 

Wir erklären Ihnen wie Sie passende Azubis finden und welche rechtlichen Rahmenbedingungen dabei zu beachten sind.

So kommen Sie in Kontakt mit potenziellen Azubis aus Drittstaaten

Bei der Rekrutierung, muss zunächst nach Herkunftsregion unterschieden werden. Für die Anstellung von Auszubildenden aus dem EU-Ausland oder der EFTA-Region gelten z.B. andere Regelungen und Gesetze als für Azubis aus Drittstaaten.

Für die Suche nach potenziellen Azubis aus Drittstaaten bieten sich für Betriebe vor allem drei Wege an:

z.B. über eigene Mitarbeitende aus Drittstaaten, über Kooperationen mit Sprachschulen im Ausland, über das Schalten von Stellenanzeigen auf z.B. der Jobbörse von „Make it in Germany“ oder Rekrutierungsreisen in bestimmte Länder

Die Bundesagentur für Arbeit bietet verschiedene Projekte zur Vermittlung von Azubis aus dem Ausland an. Auch viele Kammern und Berufsverbände haben inzwischen eigene Projekte aufgesetzt und das Programm „Passgenaue Besetzung – Willkommenslotsen“ des Bundeswirtschaftsministeriums unterstützt Betriebe ebenfalls bei der Besetzung von Ausbildungsstellen mit Azubis aus Drittstaaten.

  • In den letzten Jahren ist eine Vielzahl an privaten Dienstleistern aus dem In- und Ausland entstanden, die Betriebe bei der Rekrutierung von Azubis unterstützen. Die Auswahl der Dienstleister gestaltet sich dabei nicht immer einfach. Grundsätzlich gilt: Für die reine Vermittlung in Ausbildung darf eine Vergütung nur vom Arbeitgeber verlangt werden – nicht von dem oder der Auszubildenden. Unsere Checkliste „Agentur auswählen“ erklärt, worauf Sie als Betrieb achten sollten.

Betriebe, die den Weg der Anwerbung von Azubis aus dem Ausland zum ersten Mal gehen, wählen häufig den Weg über ein bestehendes Projekt und fokussieren sich auf ein Herkunftsland. Erfahrene Unternehmen nutzen verschiedene Ansätze und zeigen sich auch offen für Initiativbewerbungen aus Drittstaaten.

UN-Beispiel Tonkaboni

Vorstellungsgespräche führen


 Sie haben eine/n vielversprechende Kandidat*in kennengelernt? Die Deutschkenntnisse reichen für eine Ausbildung in Ihrem Betrieb aber noch nicht aus? Mit dem Aufenthaltstitel zum Zweck der Berufsausbildung nach §16a AufenthG können Ihre zukünftigen Azubis bereits vorab für einen vorbereitenden Deutschsprachkurs nach Deutschland einreisen.


Wir stellen vor:

Unternehmen


Text zum Unternehmen.

UN-Beispiel Tonkaboni

Vorstellungsgespräche führen

Sie haben eine/n vielversprechende Kandidat*in kennengelernt? Die Deutschkenntnisse reichen für eine Ausbildung in Ihrem Betrieb aber noch nicht aus? Mit dem Aufenthaltstitel zum Zweck der Berufsausbildung nach §16a AufenthG können Ihre zukünftigen Azubis bereits vorab für einen vorbereitenden Deutschsprachkurs nach Deutschland einreisen.

Wir stellen vor:

Unternehmen


Text zum Unternehmen.

Unternehmen

Branche: Branche              

Unternehmensgröße: bis 0 Mitarbeiter

Ort: Ort          

Internet: www.musterwebsite.de

Ansprechpartner: Max Mustermann
 

Ein Unternehmen. Ein Netzwerk. Ein gutes Beispiel.


Wir engagieren uns weil...

Text

Unser Angebot

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Unsere Erfahrungen

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Unsere Mitgabe

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Den rechtlichen Rahmen kennen: Visum zur Einreise und Aufnahme einer betrieblichen Berufsausbildung

Sie haben potenzielle Azubis für Ihre Stelle gefunden? Um für die Ausbildung nach Deutschland einzureisen, benötigen diese ein Visum zum Zweck der Berufsausbildung. 


Das Visum muss der/die Auszubildende bei der deutschen Botschaft im jeweiligen Herkunftsland beantragen. Für die Beantragung werden folgende Nachweise benötigt:

  • unterzeichneter Ausbildungsvertrag
  • Nachweis über ausreichende Deutschsprachkenntnisse (Niveau B1) 
  • Eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts – 959€ pro Monat in 2025 für die gesamte Dauer der Ausbildung
  • Ggfs. Nachweis eines Schulabschlusses (gilt nicht für betriebliche Ausbildungen)

Die Voraussetzungen können je nach Herkunftsland leicht abweichen. Detaillierte Angaben finden Sie auf den Webseiten der jeweiligen deutschen Auslandvertretungen.

Um eine möglichst schnelle Einreise Ihrer neuen Azubis zu gewährleisten, können Sie auch für die Einwanderung in Ausbildung ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren anstreben. Gegen eine Gebühr von 411€ wird das Visumsverfahren in der Regel innerhalb von sechs bis acht Wochen durchgeführt.


Mit dem Visum kann die Ausbildung im Betrieb direkt starten. Es ist aber wichtig, das Visum nach Ankunft in Deutschland möglichst zeitnah in einen Aufenthaltstitel zur Absolvierung einer Berufsausbildung nach §16a AufenthG umzuwandeln. Dies erfolgt bei der zuständigen Ausländerbehörde.

Mit dem Aufenthaltstitel nach §16a AufenthG können Auszubildende bis zu 20 Stunden in der Woche einer Nebenbeschäftigung nachgehen, sofern diese unabhängig von der Berufsausbildung ist.

Sie wollen aktiv werden? Wir helfen Ihnen. Schließen Sie sich dem Netzwerk an.


Das Netzwerk unterstützt Betriebe aller Größen, Branchen und Regionen, die geflüchtete Menschen beschäftigen oder sich ehrenamtlich engagieren wollen. Hier erhalten Sie Informationen und tauschen Erfahrungen aus.

Förderangebote für Azubis kennen

Assistierte Ausbildung (AsA)

Umfangreiche Unterstützung in Form von z.B. Sprachunterricht oder fachtheoretischem Nachhilfeunterricht, aber auch sozialpädagogische Betreuung oder Unterstützung für den Ausbildungsbetrieb beim Erstellen von Qualifizierungsplänen

Azubi-Berufssprachkurse

Intensive Förderung zum Erlernen der deutschen Sprache – orientiert an den Ausbildungsinhalten und Prüfungsvorbereitung

Finanzielle Unterstützung während der Ausbildung

Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) kann für die betriebliche Ausbildung zur Lebensunterhaltssicherung beitragen, aber erst im Inland beantragt werden. Für die schulische Ausbildung kann unter bestimmten Voraussetzungen BAföG genutzt werden

Neben den staatlichn Förderungen gibt es z. B. auch das Programm "VERA plus" des Senior Expert Service. Hier bieten sogenannte Senior Expert*innen in Rente kostenlose 1:1-Betreuung, Unterstützung bei Ausbildungsinhalten, sprachlichen Schwierigkeiten und sozialen sowie persönlichen Problemen mit Familie, Freunden oder im Betriebsalltag. Die Ausbildungsbegleiter*innen werden auf die Aufgabe vorbereitet und bringen durch jahre[1]lange Berufserfahrung Fachwissen aus Industrie, Handwerk, technischen, kaufmännischen und sozialen Berufen mit. Auch dieses Angebot ist kostenfrei und kann auf der Webseite –  www.vera.ses-bonn.de – beantragt werden.

Alle Angebote sind kostenfrei.

Förderangebote für Azubis kennen

Assistierte Ausbildung (AsA)

Umfangreiche Unterstützung in Form von z.B. Sprachunterricht oder fachtheoretischem Nachhilfeunterricht, aber auch sozialpädagogische Betreuung oder Unterstützung für den Ausbildungsbetrieb beim Erstellen von Qualifizierungsplänen

Azubi-Berufssprachkurse

Intensive Förderung zum Erlernen der deutschen Sprache – orientiert an den Ausbildungsinhalten und Prüfungsvorbereitung



Finanzielle Unterstützung während der Ausbildung

 Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) kann für die betriebliche Ausbildung zur Lebensunterhaltssicherung beitragen, aber erst im Inland beantragt werden. Für die schulische Ausbildung kann unter bestimmten Voraussetzungen BAföG genutzt werden

Neben den staatlichen Förderangeboten gibt es z. B. auch das Programm „VERA plus“ des Senior Expert Service. Hier bieten sogenannte Senior Expert*innen in Rente kostenlose 1:1-Betreuung, Unterstützung bei Ausbildungsinhalten, sprachlichen Schwierigkeiten und sozialen sowie persönlichen Problemen mit Familie, Freunden oder im Betriebsalltag. Die Ausbildungsbegleiter*innen werden auf die Aufgabe vorbereitet und bringen durch jahre[1]lange Berufserfahrung Fachwissen aus Industrie, Handwerk, technischen, kaufmännischen und sozialen Berufen mit. Auch dieses Angebot ist kostenfrei und kann auf der Webseite –  www.vera.ses-bonn.de – beantragt werden.

Förderangebote für Azubis kennen

Umfangreiche Unterstützung in Form von z.B. Sprachunterricht oder fachtheoretischem Nachhilfeunterricht, aber auch sozialpädagogische Betreuung oder Unterstützung für den Ausbildungsbetrieb beim Erstellen von Qualifizierungsplänen

Intensive Förderung zum Erlernen der deutschen Sprache – orientiert an den Ausbildungsinhalten und Prüfungsvorbereitung

Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) kann für die betriebliche Ausbildung zur Lebensunterhaltssicherung beitragen, aber erst im Inland beantragt werden. Für die schulische Ausbildung kann unter bestimmten Voraussetzungen BAföG genutzt werden

Neben den staatlichen Förderangeboten gibt es z. B. auch das Programm „VERA plus“ des Senior Expert Service. Hier bieten sogenannte Senior Expert*innen in Rente kostenlose 1:1-Betreuung, Unterstützung bei Ausbildungsinhalten, sprachlichen Schwierigkeiten und sozialen sowie persönlichen Problemen mit Familie, Freunden oder im Betriebsalltag. Die Ausbildungsbegleiter*innen werden auf die Aufgabe vorbereitet und bringen durch jahre[1]lange Berufserfahrung Fachwissen aus Industrie, Handwerk, technischen, kaufmännischen und sozialen Berufen mit. Auch dieses Angebot ist kostenfrei und kann auf der Webseite –  www.vera.ses-bonn.de – beantragt werden.

Downloads & Links

  • Checkliste

Agentur auswählen"

  • Checkliste

Hinweispflichten für Betriebe"

  • Erklärvideo

Azubis aus Drittstaaten"