
Bei der Rekrutierung, muss zunächst nach Herkunftsregion unterschieden werden. Für die Anstellung von Auszubildenden aus dem EU-Ausland oder der EFTA-Region gelten z.B. andere Regelungen und Gesetze als für Azubis aus Drittstaaten.
z.B. über eigene Mitarbeitende aus Drittstaaten, über Kooperationen mit Sprachschulen im Ausland, über das Schalten von Stellenanzeigen auf z.B. der Jobbörse von „Make it in Germany“ oder Rekrutierungsreisen in bestimmte Länder
Die Bundesagentur für Arbeit bietet verschiedene Projekte zur Vermittlung von Azubis aus dem Ausland an. Auch viele Kammern und Berufsverbände haben inzwischen eigene Projekte aufgesetzt und das Programm „Passgenaue Besetzung – Willkommenslotsen“ des Bundeswirtschaftsministeriums unterstützt Betriebe ebenfalls bei der Besetzung von Ausbildungsstellen mit Azubis aus Drittstaaten.
Betriebe, die den Weg der Anwerbung von Azubis aus dem Ausland zum ersten Mal gehen, wählen häufig den Weg über ein bestehendes Projekt und fokussieren sich auf ein Herkunftsland. Erfahrene Unternehmen nutzen verschiedene Ansätze und zeigen sich auch offen für Initiativbewerbungen aus Drittstaaten.
Sie haben potenzielle Azubis für Ihre Stelle gefunden? Um für die Ausbildung nach Deutschland einzureisen, benötigen diese ein Visum zum Zweck der Berufsausbildung.
Das Visum muss der/die Auszubildende bei der deutschen Botschaft im jeweiligen Herkunftsland beantragen. Für die Beantragung werden folgende Nachweise benötigt:
Die Voraussetzungen können je nach Herkunftsland leicht abweichen. Detaillierte Angaben finden Sie auf den Webseiten der jeweiligen deutschen Auslandvertretungen.
Um eine möglichst schnelle Einreise Ihrer neuen Azubis zu gewährleisten, können Sie auch für die Einwanderung in Ausbildung ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren anstreben. Gegen eine Gebühr von 411€ wird das Visumsverfahren in der Regel innerhalb von sechs bis acht Wochen durchgeführt.
Mit dem Visum kann die Ausbildung im Betrieb direkt starten. Es ist aber wichtig, das Visum nach Ankunft in Deutschland möglichst zeitnah in einen Aufenthaltstitel zur Absolvierung einer Berufsausbildung nach §16a AufenthG umzuwandeln. Dies erfolgt bei der zuständigen Ausländerbehörde.
Mit dem Aufenthaltstitel nach §16a AufenthG können Auszubildende bis zu 20 Stunden in der Woche einer Nebenbeschäftigung nachgehen, sofern diese unabhängig von der Berufsausbildung ist.
Das Netzwerk unterstützt Betriebe aller Größen, Branchen und Regionen, die geflüchtete Menschen beschäftigen oder sich ehrenamtlich engagieren wollen. Hier erhalten Sie Informationen und tauschen Erfahrungen aus.
Umfangreiche Unterstützung in Form von z.B. Sprachunterricht oder fachtheoretischem Nachhilfeunterricht, aber auch sozialpädagogische Betreuung oder Unterstützung für den Ausbildungsbetrieb beim Erstellen von Qualifizierungsplänen
Intensive Förderung zum Erlernen der deutschen Sprache – orientiert an den Ausbildungsinhalten und Prüfungsvorbereitung
Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) kann für die betriebliche Ausbildung zur Lebensunterhaltssicherung beitragen, aber erst im Inland beantragt werden. Für die schulische Ausbildung kann unter bestimmten Voraussetzungen BAföG genutzt werden
Neben den staatlichn Förderungen gibt es z. B. auch das Programm "VERA plus" des Senior Expert Service. Hier bieten sogenannte Senior Expert*innen in Rente kostenlose 1:1-Betreuung, Unterstützung bei Ausbildungsinhalten, sprachlichen Schwierigkeiten und sozialen sowie persönlichen Problemen mit Familie, Freunden oder im Betriebsalltag. Die Ausbildungsbegleiter*innen werden auf die Aufgabe vorbereitet und bringen durch jahre[1]lange Berufserfahrung Fachwissen aus Industrie, Handwerk, technischen, kaufmännischen und sozialen Berufen mit. Auch dieses Angebot ist kostenfrei und kann auf der Webseite – www.vera.ses-bonn.de – beantragt werden.
Alle Angebote sind kostenfrei.