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Erklärvideo


Ausbildungsduldung + Ausbildungsaufenthaltserlaubnis


13.03.2025

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12.03.2025

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Die Beschäftigungsduldung



21.02.2025

Regionalbotschafter


4 Fragen an unseren Regionalbotschafter aus Bayern – Ibrahim Maiga

18.02.2025

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20.01.2025

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NUiF ist ab 2. Januar 2025 wieder da!


20.12.2024

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17.12.2024


Infopapier

Aufenthaltsverfestigung



19.03.2025

 

Aufenthaltsverfestigung für Geflüchtigte aus der Ukraine – Planungssicherheit für Betriebe


Seit Beginn des russischen Angriffskriegs haben mehr als 1,2 Millionen Menschen aus der Ukraine Schutz in Deutschland gefunden. Ende 2024 hat der Bundesrat einer Verordnung  zugestimmt, die es schutzberechtigten Personen aus der Ukraine ermöglicht, ihre gültige Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Absatz 1 des AufenthG bis zum 4. März 2026 zu verlängern. 


Ob der vorübergehende Schutz erneut verlängert wird, hängt von einem gemeinsamen Beschluss der EU-Staaten ab. 


Für eine langfristige Bleibe- und Beschäftigungsperspektive ist es deshalb ratsam, frühzeitig zu prüfen, ob ein Wechsel in einen anderen Aufenthaltstitel mit längerer Gültigkeit möglich ist. 


In diesem Infopapier erklären wir, in welche Aufenthaltstitel Ihre Auszubildenden und Mitarbeitenden mit „vorübergehendem Schutz“ wechseln können, um über ihren aktuellen Schutzstatus hinaus langfristig in Deutschland bleiben zu können. 

 Infopapier zur Aufenthaltsverfestigung für Geflüchtete aus der Ukraine.

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