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Ausbildung


Eine Berufsausbildung bietet geflüchteten Menschen eine gute Möglichkeit, sich als Fachkraft einen langfristigen Aufenthalt in Deutschland zu sichern und sich im Arbeitsmarkt zu integrieren. Was es für Unternehmen zu beachten gibt, erklären wir auf dieser Seite.

Praktische Unterstützung im Arbeitsalltag

Auch jenseits des Arbeitslebens können Sie Geflüchtete an vielen Stellen ganz praktisch dabei unterstützen, im Alltag in Deutschland anzukommen.

Dazu zählen beispielsweise die folgenden Ideen:

Hilfe bei behördlichen Angelegenheiten

Geflüchtete stehen oft vor großen Herausforderungen im Umgang mit Behörden. Unterstützung bei der Kommunikation und beim Ausfüllen von Anträgen sowie Begleitung zu Terminen kann Missverständnisse vermeiden, Ängste nehmen und den Prozess beschleunigen.

Genau wie bei einer Beschäftigung ist es wichtig, dass die an einer betrieblichen Ausbildung interessierte Person eine gültige Arbeitserlaubnis vorweisen kann. Diese Information findet sich in der Regel in den Aufenthaltsdokumenten der Person. Bei einer schulischen Ausbildung ist diese nicht zwingend notwendig, aber auch hier sollte im Vorhinein abgeklärt werden, inwieweit eine Zustimmung der Ausländerbehörde notwendig ist.

Für Personen, die im Besitz einer Duldung sind, bietet eine betriebliche Ausbildung die Chance, für deren Dauer einen sicheren Aufenthaltsstatus zu erhalten: Eine Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung für ausreisepflichtige Ausländer oder eine Ausbildungsduldung. Mit dieser sind vormals geduldete Auszubildende für die Dauer der Ausbildung und bei erfolgreichem Abschluss für die Zeit danach vor einer Abschiebung geschützt.


Neben den rechtlichen Voraussetzungen sind weitere Faktoren zu beachten, damit die Ausbildung auch mit einer erfolgreichen Abschlussprüfung abgeschlossen werden kann und Ihr Unternehmen eine neue Fachkraft im Betrieb begrüßen kann. Insbesondere auf die Sprachkenntnisse und das Erlernen der prüfungsrelevanten Ausbildungsinhalte sollte frühzeitig ein Fokus gelegt werden. Auf den folgenden Seiten finden Sie mehr Informationen dazu.

  • Sprachförderung während der Ausbildung
  • Fördermöglichkeiten für Auszubildende

Auch die Abschlussprüfung sollte gut vorbereitet werden, indem frühzeitig die komplizierte Prüfungssprache und der Umgang mit begrenzter Zeit und hohem Druck in der Prüfungssituation geübt wird. Auch hier haben wir wichtige Tipps für Auszubildende und Ausbilder*innen zusammengestellt:

Besteht der oder die Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, muss ein Antrag gestellt werden, um das Ausbildungsverhältnis bis zur nächsten Wiederholungsprüfung, maximal um ein weiteres Jahr, zu verlängern. Auch die Ausbildungsduldung bzw. -Aufenthaltserlaubnis verlängert sich entsprechend des angepassten Berufsausbildungszeitraums.

Wird die Ausbildung vorzeitig beendet, wird einmalig eine Verlängerung für 6 Monate erteilt, um die Suche nach einer neuen Ausbildungsstelle zu ermöglichen. Der Ausbildungsbetrieb ist verpflichtet, die Ausländerbehörde unverzüglich (i.d.R. innerhalb von zwei Wochen) schriftlich oder elektronisch darüber zu informieren.

Was passiert nach der bestandenen Ausbildung? Sowohl Ausbildungsduldung als auch Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis sehen nach Abschluss der Ausbildung einen zweijährigen Aufenthaltstitel vor.


Dieser Aufenthaltstitel ist an zusätzliche Bedingungen geknüpft:

  • Die Beschäftigung erfolgt in einem der Ausbildungsqualifikation entsprechenden Beruf.
  • Es ist ausreichender Wohnraum vorhanden.
  • Der Lebensunterhalt wird selbstständig gesichert.
  • Die Passpflicht ist erfüllt.
  • Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse sind vorhanden.
  • Es liegen keine Ausschlussgründe vor.


Downloads & Links

  • Infografik
  • Infopapier
  • Broschüre

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