Suche

Fördermöglichkeiten für die Ausbildung


Eine Berufsausbildung ist für viele junge Menschen eine Herausforderung. Für Azubis mit Fluchterfahrung können insbesondere der Berufsschulunterricht und die Fach- und Prüfungssprache sehr herausfordernd sein. Frühzeitige Förderung ist daher ein wichtiger Schlüssel, um den Erfolg der Ausbildung zu gewährleisten.


Foto: Markus Braumann / Unternehmen: nordluft Wärme- und Lüftungstechnik GmbH & Co. KG

Generell gilt:

Die Angebote der Bundesagentur für Arbeit sind vielfältig. Neben der Vermittlung von Fach- und Arbeitskräften können Betriebe auch (finanzielle) Unterstützung bei der Einarbeitung oder Weiterbildung von Menschen mit Fluchterfahrung beantragen. Zusätzlich können auch ehrenamtliche Stellen wichtige Unterstützer für eine erfolgreiche Zusammenarbeit sein. Welche Maßnahmen für Ihre Mitarbeitenden die richtigen sind, richtet sich auch danach, ob sie als Angestellte oder Auszubildende bei Ihnen arbeiten.

Alle Fördermöglichkeiten auf einen Blick

Bitte beachten Sie, dass neben den hier aufgeführten bundesweiten Angeboten auch regionale Angebote der Bundesländer oder Kommunen für Ihre Auszubildenden in Frage kommen können. Informieren Sie sich daher zusätzlich bei Ihrem Arbeitgeberservice auch über regionale Fördermöglichkeiten. Detaillierte Informationen darüber, wie Sie Ihre Auszubildenden sprachlich fördern können, finden Sie auf der Unterseite „Sprache“.

Die Einstiegsqualifizierung ist ein vier- bis zwölfmonatiges sozialversicherungspflichtiges Vollzeitpraktikum im Unternehmen mit integriertem Besuch der Berufsschule. Damit bietet es eine gute Möglichkeit, den Betrieb und die duale Ausbildung kennenzulernen. Die EQ startet am 1. Oktober oder in Ausnahmefällen am 1. August eines Jahres. Bei anschließender Ausbildung kann die Ausbildungszeit um bis zu 6 Monate verkürzt werden. Die EQ hat sich bei unseren Mitgliedsunternehmen als eine gute Möglichkeit etabliert, um zukünftige Azubis mit Fluchterfahrung kennenzulernen und bereits vorhandene Kompetenzen festzustellen. Darüber hinaus kann in der EQ bereits auf den Ausbildungsstart vorbereitet werden. Die Bundesagentur für Arbeit erstattet dem Unternehmen bis zu 262 Euro des Monatsgehalts und 131 Euro als pauschalierten Gesamtsozialversicherungsbetrag.

Mit den Instrumenten der Assistierten Ausbildung lässt sich vielfältige Unterstützung organisieren. Die AsA wird flexibel an die individuellen Bedarfe angepasst und bietet den Auszubildenden beispielsweise Sprachunterricht, Prüfungsvorbereitung, fachtheoretischen Nachhilfeunterricht oder sozialpädagogische Betreuung. Die Betriebe selbst können Unterstützung beim Erstellen von Qualifizierungsplänen oder Coachings für die Ausbildenden erhalten. Die Teilnahme an der AsA kann zu jedem Zeitpunkt der Ausbildung beginnen. Es ist auch eine Vorphase vor der Ausbildung möglich und die AsA kann mit einer Einstiegsqualifizierung kombiniert werden.

Zur finanziellen Unterstützung des Auszubildenden kann die Berufsausbildungsbeihilfe beantragt werden. Diese staatliche Förderung soll den Lebensunterhalt von Auszubildenden sichern, die nicht mehr im Elternhaus wohnen. Die BAB wird zunächst für 18 Monate bewilligt und muss dann erneut beantragt werden. Der Antrag sollte so früh wie möglich nach der Unterzeichnung des Ausbildungsvertrages von den Auszubildenden selbst gestellt werden. Als Betrieb können Sie unterstützen, indem Sie auf die Möglichkeit der Berufsausbildungsbeihilfe hinweisen und bei Bedarf bei der Beantragung unterstützen.

Für Geflüchtete ohne Schutzstatus (Duldung) spielt die Lebensunterhaltssicherung auch im Hinblick auf die langfristige Bleibeperspektive eine wichtige Rolle. Sie haben die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzung eine Aufenthaltserlaubnis für die Ausbildung (§ 16g AufenthG) zu beantragen. Dazu zählt auch, dass sie ihren Lebensunterhalt eigenständig sichern können. Eine Ausnahme gilt hier: wer zusätzlich zum Ausbildungsgehalt noch Berufsausbildungsbeihilfe erhält, kann ergänzend auch aufstockende Leistungen nach SGB II beziehen. 

Neben den Instrumenten der Bundesagentur für Arbeit haben viele Betriebe gute Erfahrungen mit zusätzlichen Unterstützungsangeboten für Ihre Azubis durch ehrenamtliche Programme und soziale Träger gemacht. Im Rahmen des Programms „VerAplus – Verbesserung von Ausbildungserfolgen“ unterstützen ehrenamtliche Fachleute im Ruhestand Azubis bei Problemen im Betrieb oder der Berufsschule sowie privaten Sorgen. Die Unterstützung ist kostenfrei und bundesweit verfügbar.
Neben den bereits genannten Förderinstrumenten können Betriebe auch proaktiv eigene Unterstützungsformate organisieren. Viele Unternehmen stellen beispielsweise Räumlichkeiten zum Lernen zur Verfügung oder unterstützen bei der Organisation von Nachhilfegruppen für ihre Auszubildenden. Darüber hinaus bieten viele Kammern in Zusammenarbeit mit uns kostenlose Kurse zur Prüfungsvorbereitung an. Die aktuellen Termine für diese Kurse finden Sie auf unserer Webseite.

Sie wollen aktiv werden? Wir helfen Ihnen. Schließen Sie sich dem Netzwerk an.


Das Netzwerk unterstützt Betriebe aller Größen, Branchen und Regionen, die geflüchtete Menschen beschäftigen oder sich ehrenamtlich engagieren wollen. Hier erhalten Sie Informationen und tauschen Erfahrungen aus.